Die 3 größten Fehler im Umgang mit Light-Produkten

29.09.2014
Der Absatz von Diätprodukten steigert sich jährlich. Sieht man sich im Supermarkt um, findet man so gut wie kein Lebensmittel mehr, dass nicht auch einen Regalplatz weiter als „Light-Version“ angeboten wird. Egal ob Butter, Margarine, Milch, Fertiggerichte, Chips, Schokolade oder Kekse, überall stehen vermeintlich bessere und gesündere Light-Varianten bereit um das Interesse der Verbraucher zu wecken.
Die Frage die man sich in Zusammenhang mit „Light-Produkten“ stellen muss ist, ob man sich damit wirklich einen Gefallen tut, oder ob „Light“ manchmal lediglich ein anderes Wort für „Mogelpackung“ ist.
Was bedeutet „Light“
Lebensmittelrechtlich bezeichnet „light“ ein Getränk oder Lebensmittel dem unerwünschte Bestandteile ganz oder teilweise entzogen wurden. Die Bezeichnung kann sich dabei auf mehrere Eigenschaften eines Produkts beziehen, ergo muss „light“ nicht automatisch immer auch „kalorienarm“ bedeuten. „Light“ könnte beispielsweise dafür stehen, dass ein Produkt weniger Fett, Alkohol, Zucker Nikotin oder lediglich weniger Kohlensäure beinhaltet als das Original. Seit 2007 müssen Light-Produkte EU-weit zumindest einen klar erkennbaren Hinweis angedruckt haben, auf welche Eigenschaft sich die Bezeichnung „light“ bezieht. Im Falle einer tatsächlichen Kalorienreduzierung muss es wenigstens 30% weniger Energie liefern als das Ausgangsprodukt. Light-Butter darf also maximal 70% der Kalorien herkömmlicher Butter enthalten und es muss aus der Verpackung klar hervorgehen, dass sich „light“ auf den Kaloriengehalt bezieht. Auch für andere Bezeichnungen gibt es inzwischen derartige Vorgaben.- Wir ein Produkt als „energiearm“ angeboten, darf es maximal 40kcal pro 100g bzw. 20kcal pro 100ml liefern
- Für den Begriff „energiefrei“ dürfen maximal 4 Kalorien pro 100g oder 100ml enthalten sein.
- Ein Produkt darf sich „fettarm“ nennen, wenn es maximale 3g Fett pro 100g bzw. 1,5g Fett pro 100ml enthält.
- Für die Bezeichnung „zuckerarm“ gelten Vorgaben bis maximal 5g Zucker pro 100g oder 100ml
- „Zuckerfrei“ darf sich ein Lebensmittel letztlich nennen, wenn es maximal 0,5g Zucker pro 100g oder 100ml liefert

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